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Software-Lizenzbedingungen für intellicon Software (EULA)

Vertragsbestimmungen

Diese Bestimmungen regeln die Lizenzierung und damit das Recht zur Nutzung von Software, deren Hersteller die intellicon GmbH ist. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intellicon GmbH, zu finden auf https://www.intellicon.de/agb/

Bei Nutzung von Software Dritter, die durch intellicon bereitgestellt wird, gelten vorrangig die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers und nachrangig diese Lizenzbedingungen.

Begriffsbestimmungen

  • intellicon – bezeichnet die intellicon GmbH, Richard-Wagner-Str. 1a, 66440 Blieskastel, Deutschland.
  • Kunde – bezeichnet einen Verbraucher / Unternehmer. Unsere Software ist zur Verwendung im gewerblichen Bereich (d.h. durch Unternehmer gemäß nachfolgender Begriffsbestimmung) bestimmt.
  • Unternehmer – bezeichnet eine rechtsfähige natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, die bei der Bestellung oder dem Erhalt der Software von intellicon in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen oder sonstigen Tätigkeit außerhalb des persönlichen oder familiären Gebrauchs handelt.
  • Computer – Betriebssystem, virtuelle Maschine oder Hardware, einschließlich der Arbeitsstation, des mobilen Geräts oder des Servers, für welche die Software vorgesehen ist und/oder auf welchen die Software installiert und/oder genutzt werden soll
  • Software – bezeichnet die Computerprogramme der intellicon im Objektcodeformat, einschließlich aller zugehörigen Updates und Upgrades, die intellicon zur Verfügung stellt und für die intellicon Ihnen eine Lizenz erteilt hat.
  • Dokumentation – bezeichnet schriftliche Materialien, in gedruckter oder elektronischer Form, die die Funktionen der Software und/oder der Updates und Upgrades beschreiben und die dazu dienen, Sie bei der effektiven Nutzung der Software, der Updates und/oder Upgrades zu unterstützen. Eine solche Dokumentation ändert nicht die Bestimmungen dieser EULA oder ihrer zugehörigen Geschäftsbedingungen.
  • Entgelt – bezeichnet den Preis oder die Lizenzgebühr für Software von intellicon.
  • Lizenz – bezeichnet Ihr Recht zur Nutzung der Software gemäß dieser EULA und den zum Zeitpunkt des Abschlusses des betreffenden Vertrags gültigen Geschäftsbedingungen. Die Lizenz legt die Art und den Umfang Ihres Rechts zur Nutzung der Software fest. Für diejenige Software, für die ein Update-Service zur Verfügung gestellt wird, umfasst die Lizenz zudem Ihr Recht auf Erhalt regelmäßiger Updates/Upgrades für die bereitgestellte Software während der Lizenzdauer.
  • Lizenzdauer – bezeichnet den Zeitraum, für den die Lizenz für die Software eingeräumt wird. Die Lizenzdauer beginnt, sobald Sie die Software und -falls erforderlich- einen Software-Schlüssel zu deren Freischaltung erhalten haben.
  • Automatische Verlängerung – bezeichnet eine Funktion für die Erneuerung einer Lizenz am Ende der Lizenzdauer, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf.
  • Mehrfachnutzung – bezeichnet die zeitgleiche Speicherung, das zeitgleiche Vorrätighalten und jede sonstige zeitgleiche Nutzung von Software auf mehreren Computern sowie jede Nutzung solcher Software, für die gemäß den jeweiligen Produktinformationen besondere Lizenzen für Mehrfachnutzung erteilt werden.
  • Testlizenz – bezeichnet eine Lizenz zur kostenlosen Nutzung der Software für Testzwecke für einen begrenzten Zeitraum durch einen Kunden. Eine Testlizenz kann auch hinsichtlich der Funktionen eingeschränkt sein.
  • Updates und Upgrades – bezeichnet die Aktualisierung der Software. Die Klassifizierung der Aktualisierung als Update oder Upgrade liegt im alleinigen Ermessen von intellicon.
  • Update-Service – bezeichnet die laufende Aktualisierung einer Software durch Updates und/oder Upgrades und die Zurverfügungstellung dieser Updates und Upgrades an Sie durch intellicon. Manche Software erfordert den Update-Service zur funktionalen Nutzung. intellicon kann Leistungen im Rahmen ihres Update-Service nach alleinigem Ermessen als Update oder Upgrade zur Verfügung stellen.
  • Vertriebspartner – bezeichnet einen Kunden, dem Software ausdrücklich zum Zweck des Weiterverkaufs zur Verfügung gestellt wird.

Lizenzmodelle

Eine Lizenz wird unterschieden durch die Lizenzart (Kauflizenz oder Mietlizenz), sowie durch die Anzahl der lizenzierten Benutzer und das Benutzungsmodell (Concurrent User oder Named User).

Lizenzart

Beim Kauf Ihres  jeweiligen Produktes wird angegeben, welches Lizenzmodell Anwendung findet.

Anzahl der Clients / User

Rechte und Pflichten des Kunden

Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hardware- und Softwareumgebung für die Software liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Das gleiche gilt für regelmäßige Datensicherungen in Ihrem EDV-System.

Sie haben das Recht, eine Kopie der Software anzufertigen, und zwar ausschließlich zu Sicherungszwecken und nur, um die rechtmäßig in Ihrem Besitz befindliche Kopie zu ersetzen, sollte eine solche Kopie verloren gehen, zerstört oder unbrauchbar werden.

Erhält der Kunde eine Testlizenz, so ist die bereitgestellte Software nach Abschluss der Tests vollständig zurückzugeben oder zu löschen.

Die Regelungen dieser Lizenzbedingungen gelten sowohl für Endkunden, also auch für Vertriebspartner im Rahmen eines Weiterverkaufs oder einer Bereitstellung der Software für Endkunden.

Haftungsbeschränkung

Unter keinen Umständen haftet intellicon gegenüber Kunden oder Dritten (sonstigen Personen oder Unternehmen) für Schäden aus entgangenem Gewinn, mittelbare oder besondere Schäden, Neben- oder Folgeschäden oder leistet Schadenersatz aufgrund von Fahrlässigkeit jeglicher Art, insbesondere Schadensersatz für Arbeitsunterbrechung, Datenverlust, Ausfall oder Fehlfunktion von Computern oder sonstige Schäden oder Verluste. Eine Haftung durch intellicon für Schäden, die das von Ihnen gezahlte Entgelt übersteigen, selbst wenn intellicon auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde, ist ausgeschlossen.