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Software-Pflegevertrag

Allgemeine Bedingungen für Software-Pflege

Allgemeine Anmerkungen

Software bedarf der Pflege, denn die Rahmenbedingungen, unter denen sie betrieben wird, ändern sich laufend: Betriebssysteme erhalten Updates, Datenbanken werden aktualisiert, Sicherheitsmechanismen werden verbessert. Aber auch die kaufmännischen Abläufe werden komplexer und Anforderungen anspruchsvoller. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen Änderungen, wie man jüngst eindrucksvoll an der Einführung der DSGVO feststellen konnte.

Damit Sie sowohl technisch als auch kaufmännisch auf dem aktuellen Stand sind, bieten wir für unsere Softwarelösungen einen Update-Service an. Sie erhalten dann -jeweils für die aktuellste Version von Betriebssystem und ggf. Basis-Software (z.B. Sage 100) ein Update unserer Lösungen als Download bereitgestellt. Wir pflegen eine Weile auch ältere Versionen weiter, so dass Sie nicht gezwungen sind, sofort auf die neueste Software zu wechseln – hierfür besteht aber kein Anspruch.

Wir empfehlen, immer mit den neuesten Versionen von Betriebssystem, Basis-Software (Sage), Shop- oder Marktplatzsystemen und natürlich unseren Modulen zu arbeiten. So stellen Sie sicher, dass Sie bezüglich Sicherheit und Funktionsumfang auf dem neuesten Stand sind.

Enthaltene Leistungen

Zusatzleistungen (werden gesondert berechnet)

Fragen Sie gerne nach einem Premium-Servicevertrag, sofern Sie diese Leistungen, ggf. verbunden mit einer garantierten Antwort- und Bearbeitungszeit, pauschal vereinbaren möchten.

1. Geltungsbereich, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Bereitstellung der Leistungen Hotline -Support und Softwarewartung durch intellicon GmbH und ihre Inanspruchnahme durch den Anwender, soweit diese Leistungen vom Anwender bestellt wurden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Anwenders werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch und selbst im Fall der Leistung nicht Vertragsbestandteil. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intellicon GmbH.

2. Leistungsumfang
  • Zur Verfügung Stellung von Upgrades, während der Vertragslaufzeit, wobei Upgrades technische Weiterentwicklungen und/oder funktionale Erweiterungen der im Rahmen dieser Vereinbarung unterstützten Standardprodukte ohne Änderung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen (z.B. Programmaufbau, Programmiersprache) und Funktionalitäten beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Versionsnummer des Produkts. intellicon GmbH oder der Hersteller kennzeichnen Upgrades als solche.
  • Bereitstellung der vom Hersteller allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte („Updates“) einschließlich Ergänzung der Dokumentation mindestens einmal je Kalenderjahr.
  • Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von während der Vertragslaufzeit aufgetretenen Fehlern der unterstützten Produkte im Rahmen des Update-Services oder durch zur Verfügung stellen von Workarounds oder allgemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung („Service Packs“).
  • Anpassung des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwingender Rechtsvorschriften und sonstiger Normen (z.B. bei Änderung der Lohnsteuersätze, Format der Umsatzsteuervoranmeldung).
  • Gewährung des Zugriffs auf die regelmäßig aktualisierte Online-Datenbank des Herstellers („Knowledge Base“) für Anwender durch Freischaltung über ein individuelles Passwort. Die Knowledge Base enthält Antworten auf oft gestellte Anwenderfragen und allgemeine Tipps zur Nutzung der Softwareprodukte sowie Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Einsatz der Softwareprodukte. Die Softwarehersteller halten die Knowledge Base auf ihrem Server zum Online-Zugriff durch den Anwender verfügbar, die Verfügbarkeit beträgt 95% im Jahresmittel.
  • Übersendung von Hinweisen und Informationen zur Nutzung der unterstützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemeinen kaufmännischen Themen per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), E-Mail, Fax oder Brief.
  • Bei Programmträgern: Ersatz von beschädigten Programmträgern Zug um Zug gegen Rückgabe der beschädigten Originaldatenträger des Anwenders.
  • Der Inhalt von Upgrades, Updates und Service Packs wird vom Software-Hersteller nach eigenem Ermessen bestimmt. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte, sofern dies nicht umseitig vereinbart ist. Inhalt und Umfang der Knowledge Base und anderer zur Verfügung gestellter Informationen bestimmt der Softwarehersteller nach eigenem Ermessen. Der Anwender kann jederzeit Anregungen zur Aufnahme bestimmter Informationen in die Knowledge Base geben.


3. Sonstige Leistungen
Andere als die in diesen Bedingungen genannten und umseitig bestellten Leistungen, wie z.B. Schulungen, Einweisungen, Software-Installationen, individuelle Formularanpassungen, Überprüfung von Datensicherungen und Vor- Ort-Support sowie die Beseitigung von Fehlern oder Störungen, die nicht während der Vertragslaufzeit entstanden sind, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Derartige Leistungen erbringt intellicon GmbH im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt nach ihrer allgemeinen Preisliste. Die Überlassung anderer als der umseitig genannten Produkte ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Der Anwender kann andere oder neue Produkte gegen Zahlung der hierfür jeweils vorgesehenen Lizenzgebühr direkt bei intellicon GmbH erwerben.

4. Mitwirkungspflichten des Anwenders
Der Anwender unterstützt intellicon GmbH in der Erfüllung dieses Wartungsvertrages durch Bereitstellung aller notwendigen Mittel oder Personal. Die Verantwortung für die Sicherung von Daten und Programmen liegt beim Anwender.

5. Pflichtverletzung, Anzeigefrist für Mängel, Schadensersatz
Offene, d.h. bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel körperlicher Produkte hat der Anwender unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels enthalten. Für nicht ordnungsgemäß angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung. Mängel sind intellicon GmbH schriftlich mitzuteilen. Der Anwender unterstützt intellicon GmbH bei der Mängelbeseitigung und stellt insbesondere alle für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Mängelbeseitigung erfolgt in der Regel im Rahmen der Bereitstellung des nächsten Updates. Voraussetzung für Pflichtverletzungsansprüche ist, dass es sich bei dem geltend gemachten Mangel um einen reproduzierbaren handelt. Stellt sich heraus, dass vom Anwender angeforderte und von intellicon GmbH erbrachte Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung von intellicon GmbH erforderlich wurden, so hat der Anwender diese Leistungen zu vergüten und die intellicon GmbH entstandenen Kosten zu erstatten. intellicon GmbH wird bei der Berechnung ihre jeweils gültigen Stunden- und Reisekostensätze zugrunde legen. Im Falle eines Schadens leistet intellicon GmbH Schadenersatz nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

6. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
intellicon GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von intellicon GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Das Urheberrecht aller durch intellicon GmbH erstellter Software bleibt bei intellicon GmbH

7. Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung
Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von intellicon GmbH schriftlich gekündigt wird. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
intellicon GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten der Hilfe Dritter zu bedienen. Die Verantwortung von intellicon GmbH nach dieser Vereinbarung bleibt unberührt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit der Anwender Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen der Sitz von intellicon GmbH.