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Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), Umsetzung in Sage 100

Mit dem nächsten Servicepack wird die Sage 100 um ein neues Feld in den Mandanten-Einstellungen erweitert, um die kommende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu unterstützen. Dies ermöglicht es den Anwendern, die neuen gesetzlichen Anforderungen problemlos in ihrer Finanzverwaltung abzubilden.

Hintergrund zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

Am 27. September 2024 hat der Bundesrat der stufenweisen Einführung der W-IdNr. zugestimmt. Diese neue Identifikationsnummer wird ab dem 1. November 2024 automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern an Unternehmen vergeben. Sie dient dazu, Unternehmen eindeutig bei Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen zu identifizieren.

Die W-IdNr. wird vorerst keine bestehenden Nummern wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ersetzen, sondern diese ergänzen. Ziel ist es, die Verwaltung von Anträgen und Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden zu vereinfachen. Zukünftig soll die W-IdNr. eine zentrale Rolle in der Unternehmensverwaltung einnehmen.

Aufbau und Nutzung der W-IdNr.

Die W-IdNr. setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen „DE“ und neun Ziffern. Hinzu kommt ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, das durch einen Bindestrich getrennt ist und zur Identifikation einzelner Betriebe oder Tätigkeiten dient. Ein Beispiel für eine W-IdNr. lautet: DE123456789-00001.

Dieses Unterscheidungsmerkmal startet mit „00001“ und wird ab dem 1. März 2026 schrittweise erweitert. In der Übergangszeit kann es akzeptiert werden, wenn weiterhin die Steuernummer statt der W-IdNr. verwendet wird. Die Angabe der W-IdNr. ist erst ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend. Es entstehen keine steuerlichen Nachteile, wenn die W-IdNr. bis Ende 2024 noch nicht vorliegt.

Die Implementierung der W-IdNr. in die Sage 100 gewährleistet eine reibungslose Integration dieser neuen gesetzlichen Anforderungen.

W-IdNr.: Ein deutscher Alleingang statt internationaler Abstimmung

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine rein deutsche Regelung. Sie wurde durch den deutschen Gesetzgeber im Rahmen der §§ 139a bis 139d der Abgabenordnung (AO) eingeführt und dient ausschließlich der Identifikation von Unternehmen und wirtschaftlich Tätigen innerhalb Deutschlands. Das Ziel dieser Nummer ist es, die Prozesse der deutschen Finanzverwaltung zu vereinfachen und Unternehmen bei den deutschen Finanzbehörden eindeutig zu identifizieren.

Im internationalen Kontext wird die W-IdNr. keine Bedeutung haben, da andere Länder eigene Systeme und Identifikationsnummern für steuerliche Zwecke nutzen. Für den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr bleibt weiterhin die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) relevant, die ebenfalls im deutschen System verwendet wird und in der EU grenzüberschreitend zur Anwendung kommt.