„Historische Zugänge dürfen nur im ersten Geschäftsjahr gebucht werden.“ – diese Meldung erhält man, wenn man ein Anlagegut in Sage 100 einbuchen möchte, sich aber nicht im ersten Sage 100 Geschäftsjahr befindet.
Aus welchem Grund auch immer schreibt Sage vor, dass man, wenn historische Anlagengüter angelegt werden sollen, diese im allerersten Geschäftsjahr, in dem man mit Sage 100 begonnen hat, gebucht werden müssen.
Gerade wenn man allerdings die Anlagenbuchhaltung erst später einführen möchte, ist das praktisch unmöglich, denn man müsste in vergangene Geschäftsjahre buchen, die längst abgeschlossen und möglicherweise auch bilanziert sind.
Wir haben daher eine Lösung geschaffen, mit der man -zumindest auf dem Sage 100 Stand bis 2025- auch historische Anlagen im aktuellen Geschäftsjahr buchen kann und damit die Anlagenbuchhaltung in Betrieb nehmen kann, ohne die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung zu verletzen.
Die Lösung hebt die Sperre auf und verbucht eine Anlage ins aktuelle Geschäftsjahr. Die bisher aufgelaufene Afa kann dann gegengebucht werden und die Abschreibung beginnt somit im Jahr der Erfassung.
Wenn auch Sie als unser Kunde das vorstehend beschriebene Problem haben, wenden Sie sich bitte an unseren Support – wir helfen Ihnen gerne weiter.
