
Weiterhin bieten wir Datenschutz-Unterweisungen auch für Unternehmen, die nicht der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Besuchen Sie auch unsere spezielle Webseite zum Thema Datenschutz: http://datenschutz.intellicon.de
Den Schutz personenbezogener Daten hat der Gesetzgeber seit September 2009 noch stärker gewichtet: Jetzt drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld, wenn Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich Verletzungen des Datenschutzgesetzes begehen.
Für kleine Unternehmen ist es lediglich erforderlich, die Mitarbeiter in Sachen Datenschutz zu unterweisen und auf die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes hinzuwirken.
Für größere Unternehmen (mehr als 10 Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten) ist die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten Pflicht.
Wir bieten beide Dienstleistungen (Datenschutzunterweisung und Übernahme der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten als externer Auftragnehmer) im Raum Saarland / Rheinland-Pfalz.