Für externe Datenschutzbeauftragte spricht eine ganze Reihe von Vorteilen, insbesondere aber, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und nicht mit aufwändigen Weiterbildungsmaßnahmen befasst sind.
- Transparente Kostenplanung und kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag
- Befristeter Vertrag mit einem externen Beauftragten, statt eines besonderen Kündigungsschutzes bei einem internen Datenschutzbeauftragten
- Kostensenkung durch Outsourcing - eigene Mitarbeiter können sich Ihren Hauptaufgaben widmen
- Kosten für Aus- und Weiterbildung entfallen
- Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgeld durch Verstöße gegen das BDSG) werden vermieden
- Image- und Vertrauensgewinn bei Kunden und Geschäftspartnern
- Vermeidung von Interessenskonflikten, z.B. zwischen IT-Abteilung und Datenschutz
- Kompetenter Ansprechpartner mit fundierten fachlichen Kenntnissen
- Zuverlässige Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
- Synergieeffekte in Sachen Datensicherheit